Abmahnungen per E-Mail sind rechtskräftig
, 05.02.2010 - 09:00 Uhr

Für gewöhnlich wurden Abmahnungen per Fax oder Post an den Empfänger versandt. Allerdings häufen sich jetzt Fälle, in denen das Anwaltsschreiben via E-Mail verschickt wurde.
Erst vor kurzem erhielt ein Urheberrechtsverletzer eine Abmahnung über die elektronische Post. Besser gesagt, er hätte sie erhalten sollen: die Firewall hatte die E-Mail jedoch blockiert und deshalb nie zugestellt.
Das Landgericht Hamburg entschied nichtsdestotrotz, dass man die Nachricht dennoch als "eingegangen" betrachten müsse, da das Risiko, eine solche Mail nicht zu erhalten, allein beim Abgemahnten liege. Die Zustellungsform von Abmahnungen via E-Mail ist somit rechtens.
Rechtsanwalt Solmecke fasst auf gulli.com zusammen: "Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält. Inzwischen versenden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet.
Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich."
Autor: HnS







